AGB

Auftragsbedingung

Die Vergütung wird mit der Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb 30 Tagen nach Falligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Auftraggeber, der Verbraucher ist, nur wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungs- aufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, komt der Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Ist keine ausdrückliche Vergütungsabrede getroffen, beträgt der Stunden- lohn 55,43 Euro netto, 65,96 Euro inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer, die Mindestabrechnungszeit beträgt 1 Stunde pro Person, Fahrtkosten und Werkszeugkosten werden mit 18,60 Euro/netto pauschal berechnet. Ladezeiten werden in Ermangelung einer anderweitigen Absprache mit dem angegebenen Stundensatz berechnet. Weitere Fahrtkosten werden nicht berechnet.

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7.00 – 19.00 Uhr 

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9.00 – 14.00 Uhr

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